Erzieher
Absolvent einer Fachschule für Sozialpädagogik (vier- bis fünfjährige Ausbildung in einer beruflichen Schule des Sekundarbereichs II und berufliche Praxis), qualifiziert für Tätigkeiten in Einrichtungen des Elementarbereichs und in Bereichen der Jugendhilfe.
Quelle: Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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Christoph Kodron
